Steuerfreies Einkaufen

Mehrwertsteuer (VAT)

Entlastung von der Mehrwertsteuer (MwSt.) an der Quelle für diplomatische Missionen und berufskonsularische Posten

Prinzip

Die Entlastung von der Mehrwertsteuer erfolgt in Fällen, in denen der Anspruch darauf besteht, durch eine Befreiung an der Quelle und in Ausnahmefällen durch eine Erstattung.

Gemäß Artikel 107, Absatz 1, Buchstabe a des Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer vom 2. Juni 2009 und gemäß den Artikeln 143 bis 150 der Verordnung über die Mehrwertsteuer vom 27. November 2009 haben die folgenden begünstigten Institutionen Anspruch auf eine Befreiung von der Mehrwertsteuer für Lieferungen von Gegenständen und Dienstleistungen, die in der Schweiz erbracht werden, sofern sie ausschließlich für ihren offiziellen Gebrauch bestimmt sind:

Diplomatische Vertretungen und Berufskonsulate haben Anspruch auf eine Mehrwertsteuerentlastung für Lieferungen von Gegenständen und Dienstleistungen, die in der Schweiz erbracht werden, sofern sie ausschließlich für ihren persönlichen Gebrauch bestimmt sind, die folgenden begünstigten Personen:

  • Leiter diplomatischer Missionen und Mitglieder des diplomatischen Personals (Inhaber von Legitimationskarten des Typs B und C)
  • Leiter von Berufskonsularposten und Berufskonsularbeamte (Inhaber von Legitimationskarten des Typs K mit rosa/schwarzem Streifen, KB und KC)
  • ihre Familienangehörigen, die im Rahmen der Familienzusammenführung zugelassen wurden und denselben Status wie der Hauptkarteninhaber haben (mit einem Ausweis B, C, K mit rosa/schwarzem Streifen, KB, KC oder mit einem Ausweis Ci, der im Austausch gegen einen Ausweis B, C und K mit rosa/schwarzem Streifen, KB oder KC ausgestellt wurde).

Haben kein Recht auf Mehrwertsteuerermäßigung:

  • Personal mit einer Legitimationskarte des Typs D, E, F, H, K mit blau/schwarzem Streifen, K mit violettem/schwarzem Streifen und K mit weißem Streifen, KD, KE und KH.
  • Mitarbeiter mit Schweizer Staatsbürgerschaft
  • Mitarbeiter mit ständigem Wohnsitz in der Schweiz (Inhaber einer Aufenthalts- oder Niederlassungsgenehmigung – B oder C)

Verfahren zur Inanspruchnahme der Mehrwertsteuerermäßigung bei einem Kauf auf unserer Website :

  1. Sie müssen im Kanton Genf ansässig sein (wenn Sie in einem anderen Kanton ansässig sind, kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular).
  2. Sie müssen unbedingt die Zahlungsart Nachnahme (Barzahlung oder Kredit-/Debitkarte) wählen.
  3. Sie müssen zum Zeitpunkt der Lieferung die folgenden Dokumente bereithalten:
  • Für die begünstigten Institutionen (diplomatische Missionen und konsularische Vertretungen) : Formel A

Für jede Rechnung über 100 CHF oder mehr (einschließlich MwSt.) muss die Einrichtung uns bei der Lieferung das ordnungsgemäß ausgefüllte Formular A mit dem offiziellen Stempel der Einrichtung und der Unterschrift der bevollmächtigten Person vorlegen. Die Entlastung von der Mehrwertsteuer erfolgt dann im Wege der Steuerbefreiung an der Quelle.

Der Käufer muss nachweisen können, dass er im Auftrag einer Institution handelt. Im Falle von Direktkäufen in Geschäften wird dringend empfohlen, dass der Käufer im Besitz einer speziellen Genehmigung der Institution ist.

  • Für berechtigte Personen: Formel B

Für Rechnungen über 100 CHF oder mehr (einschließlich MwSt.) muss die Person uns bei der Lieferung das ordnungsgemäß ausgefüllte und unterzeichnete Formular B mit dem offiziellen Stempel der Institution, bei der sie beschäftigt ist, und der Unterschrift einer bevollmächtigten Person vorlegen. Die Mehrwertsteuer wird dann an der Quelle abgezogen.

Die Website der Eidgenössischen Steuerverwaltung (Hauptabteilung Mehrwertsteuer) enthält zusätzliche Informationen, z. B. Muster der Mehrwertsteuerformulare und der Legitimationskarten von Personen, die von der Mehrwertsteuer befreit sind.

English version of Tax Free Shopping

Main Menu